Ihre persönliche Spezialisten-Praxis in Riehen
Unsere Spezialisten-Praxis in Riehen ist mit modernsten Geräten ausgestattet und der Patient steht bei uns im Mittelpunkt. Besuchen Sie uns in unseren hellen und komfortablen Räumlichkeiten und lernen Sie uns persönlich kennen. Wir tun alles, damit Ihr Zahnarztbesuch in positiver Erinnerung bleibt.
- Zentrale Lage am Bahnhof
- Verlängerte Öffnungszeiten
- Gute Parkmöglichkeiten
- Gute Anbindung ÖV
- Gegründet 2003 durch Dr. Dr. Thomas
Kontakt
Öffnungzeiten
Praxis Riehen Bahnhof
Montag – Freitag: 8 bis 20
Samstag: 8 bis 14
und nach Vereinbarung
Bahnhofstrasse 25, Riehen
061 641 11 15
riehen@diezahnaerzte.ch
Notfalldienst
Unkomplizierte und unmittelbare Hilfe bei Zahnschmerzen, einem abgebrochenen Zahn oder bei defektem Zahnersatz ist unser ganz besonderer Service – rufen Sie uns einfach an.
Garantieleistungen
Wie bei allen medizinischen Leistungen kann auch bei zahnärztlichen Arbeiten wohl die Sorgfalt der Arbeit, nicht aber der Erfolg der medizinischen Massnahmen garantiert werden.
Verstösst der behandelnde Zahnarzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so hat er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) dafür geradezustehen.
Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und beginnt ab Behandlungsabschluss. Anders verhält es sich bei zahntechnischen Werkstücken. Juristisch handelt es sich um einen Werkvertrag und nicht um einen Auftrag zwischen Patient und Zahnarzt, wie dies für die übrige Behandlung gilt. Die Garantie bei einem Werkvertrag läuft 1 Jahr. Diese einjährige Garantie betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker.
Zahnversicherung
In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zur Grundversicherung eine Zahnversicherung abzuschliessen. Das Angebot an Versicherungen ist gross, die Konditionen jedoch sehr unterschiedlich.
Bei Kindern ist es sinnvoll, die Zahnversicherung möglichst früh abzuschliessen. Meist ist vor dem 5. Lebensjahr kein Attest vom Zahnarzt nötig und Sie werden problemlos von der Krankenkasse akzeptiert. Wir empfehlen Ihnen, dieses Zeitfenster zu nutzen.
Soll eine Zahnversicherung für eine erwachsene Person abgeschlossen werden, ist es wichtig, dass vorher alles in Ordnung ist. Sollte eine Versicherung sehen, dass zukünftig Behandlungen zu erwarten sind, ist die Chance gross, dass Sie abgelehnt werden.
Sind haben bereits eine Zusatzversicherung?
Dann können sie, nachdem Sie die Zahnarztrechnung beglichen haben, einfach eine Rechnungskopie an Ihre Versicherung senden. Sie wird Ihnen einen Teil zurückerstatten.
Preispolitik
Wir halten uns an den offiziellen schweizerischen Zahnärzte Tarif, welcher zwischen der Zahnärztegesellschaft und den Sozialversicherungen ausgehandelt wurde.
Taxpunkte
- 1.00 für Suva-Tarif etc.
- 1.28 für Privatpatienten analog Rezeptionstafel
Analog Rezeption
- Vorauszahlung bei Neupatienten 250 CHF
- 3 % bei Kartenzahlung ( Debit/Post/Bar)
- 2 % für Kreditkarten
- Sonst Abrechnung über Zahnärztekasse (ZAK)
- Teilzahlungsvereinbarungen etc. nach Vereinbarung mit ZAK
Verpasste Termine
- Termin 24h im voraus abmelden. Bei nicht fristgemässer Abmeldung wird Ihnen die Konsultation in Rechnung gestellt.
Ombudsstelle
Bei Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte an unsere Ombudsstelle: